AGB
Bedingungen für Ausbildungsmaßnahmen der Christlichen Pfadfinder Royal Rangers Deutschland im Bundesjugendwerk des Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden K.d.ö.R
Veranstalter
Veranstalter der Ausbildungsmaßnahmen ist die
als rechtliche unselbständige Einrichtung und Teil des Bundesjugendwerkes des Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Anmeldung/Vertragsschluss
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Teilnahmevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich vorgenommen werden; bei Minderjährigen ist sie vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Gültigkeit der Anmeldung
Die schriftlichen Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs in der Bundesgeschäftsstelle bearbeitet. Anmeldungen zum Leitertraining (JLTC, NTC, JLTT, NTT) sind nur gültig mit der Empfehlungsunterschrift der Stammleitung und des Pastors (oder Gemeindeleitungsvertreters). Alle anderen Maßnahmen müssen mindestens von der Stammleitung empfohlen werden.
Buchungsbestätigung
Die Annahme des Teilnahmevertrages wird durch den Veranstalter in Form einer Buchungsbestätigung mit Rechnung per E-Mail bestätigt. Die Buchungsbestätigung enthält Infos zum Beginn, Ende, Veranstaltungsort und der Anreise mit dem Zug.
Schriftliche Bestätigung bei Durchführung
4 Wochen vor Maßnahmenbeginn wird bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl eine schriftliche Anmeldebestätigung versendet. Sie enthält Infos zur Anreise, Fahrgemeinschaften, Kontaktdaten der Maßnahmenleitung und viele praktische Infos. Bei bezahltem Beitrag gilt sie auch Bescheinigung der Zahlung. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird eine schriftliche Absage versendet.
Umfang der Leistungen
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Unterkunft, Verpflegung mit Normalkost oder vegetarischer Kost (zu anderen Kostformen siehe "Verpflegung") und Ausbildungsmaterial. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Zelten, Gemeinderäumen oder bei Fahrten auch im Biwak.
Kosten der Anreise
Die Anreise zu allen Ausbildungsmaßnahmen erfolgt auf Kosten des Teilnehmers. Wir empfehlen bei der Trägergemeinde des Stammpostens einen Antrag auf Zuschuss oder Übernahme der Kosten zu stellen.
Buchungen von Verkehrsmitteln zur Anreise vor der schriftlichen Anmeldebestätigung 4 Wochen vor der schriftlichen Bestätigung des Termines sind auf eigene Verantwortung. Bei Absage wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt ist der Veranstalter nicht zum Ersatz verpflichtet.
Verpflegung
Bei allen Maßnahmen sind ehrenamtliche Proviantverantwortliche im Einsatz. Diese sorgen für die komplette Verpflegung. Bei Bedarf wird eine vegetarische Alternative angeboten, wenn sie im Anmeldeformular unter „Besonderheiten“ eingetragen wurde. Für Allergien und sonstige Sonderkostformen kann Kontakt mit dem Proviantwart aufgenommen werden. Diese Daten bekommst du auch mit dem Anmeldebrief. Falls der Proviantwart die Sonderkostform nicht leisten kann, musst du selber für deine Verpflegung sorgen und bekommst anteilig eine Erstattung der Verpflegungssätze.
Zahlungsbedingungen
Innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit der Rechnung ist der Preise der Maßnahme zu bezahlen.
Pflichten des Teilnehmers
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde an, dass die Reise nach Form und Inhalt dem christlichen Glauben entsprechend konzipiert ist. Von jedem Teilnehmer wird erwartet, dass er den Weisungen der verantwortlichen Leitung nachkommt.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen Zu einem Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, wenn der Teilnehmer ungeachtet mindestens einer Abmahnung wiederholt:
- gegen geltende Jugendschutzbestimmungen verstößt,
- das Miteinander in der Gruppe nachhaltig und unzumutbar beeinträchtigt,
- die Anordnungen der örtlichen Maßnahmenleitung vorwerfbar missachtet.
Der Maßnahmenleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom Veranstalter bevollmächtigt und berechtigt.
Abmeldung/Rücktritt durch den Teilnehmer
Bei kurzfristigen Abmeldungen (weniger als 7 Tage vor der Maßnahme) werden 20 EUR zur Deckung der bereits entstandenen Kosten einbehalten. Bei Abbruch (bzw. Nichterscheinen) wird der gesamte Teilnehmerbeitrag einbehalten, da wir ansonsten nicht in der Lage sind, die Kosten der Ausbildungsmaßnahme zu decken. Abmeldungen immer an die Trainingskoordination melden, am besten an .
Versicherung
Für alle Teilnehmer wird für die Dauer der der Maßnahme (mit An- und Abreise) eine Haftpflicht und Unfallversicherung abgeschlossen. Im Schadensfall bitte unverzüglich in der Bundesgeschäftsstelle melden (verwaltung@royal-rangers.de)
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die vorliegenden Bedingungen.
Hinweis: Die in den Maßnahmenbedingungen verwendete sprachliche Form der Personenbeschreibung erlaubt keinen Rückschluss auf das Geschlecht einer Person